Besuchen Sie den Vortrag “Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)” im Gesundheitsforum Bad Kreuznach
Datum: 25.11.2026, 17:00 Uhr
Ort: Haus des Gastes in der Kurhausstraße 22 - 24 in Bad Kreuznach
Der Palliativstützpunkt Rheinhessen-Nahe hat seinen Sitz an den Diakonie Kliniken Bad Kreuznach in der Mühlenstraße und bietet die eine spezialisierte ambulante palliativmedizinische Versorgung (SAPV) im Kreis Bad Kreuznach und Mainz-Bingen an.
Das umfassende spezielle medizinische und pflegerische Betreuungsangebot ermöglicht selbst schwer erkrankten Patientinnen und Patienten die Rückkehr in ihre heimische Umgebung und ein dauerhaftes Verbleiben zu Hause. Wir sind als Team jederzeit für Sie erreichbar. Im Mittelpunkt unseres Angebotes stehen die größtmögliche Lebensqualität sowie die Linderung von körperlichen, seelischen oder spirituellen Leiden. Bitte informieren Sie sich auf diesen Seiten, wie Sie die Leistungen der SAPV in Anspruch nehmen können.
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Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist ein ergänzendes Angebot zur bisherigen Versorgung durch die Haus- und Facharztpraxen sowie die Pflegedienste. Mit den verschiedenen ambulanten Hospizdiensten, Apotheken, Sanitätshäusern und überkonfessionellen Seelsorgern bilden wir ein multiprofessionelles Team in der ambulanten Palliativ-Versorgung. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen so weit wie möglich zu erhalten, zu fördern und zu verbessern, damit ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der vertrauten Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtungen möglich ist.
Die SAPV wird durch Klinik- oder von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten verordnet. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen in der Regel vollständig.
Unsere Angebote und Hilfen richten sich individuell nach den Bedürfnissen des Patienten und der versorgenden Angehörigen.
Wir betrachten das Sterben als Teil des Lebens. Wir treten daher für eine ganzheitliche Unterstützung für den Patienten und das versorgende Umfeld ein.
Adel Karim Antar, Ärztlicher Leiter
Eingeschriebene Patienten erhalten eine 24-Stunden-Notrufnummer!
Die Leistung muss vom Haus- oder Klinikarzt (bei Entlassung nach Hause) verordnet werden („Muster 63“ - Verordnung spezialisierte ambulante Palliativversorgung).
Die Krankenkassen übernehmen nach Genehmigung der Leistung alle Kosten für die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).
Wenn Sie oder der Hausarzt Fragen zur Verordnung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ärztinnen und Ärzte
Adel Karim Antar
Ärztlicher Leiter SAPV, Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, Palliativmedizin, Medikamentöse Tumortherapie
Palliativstützpunkt Rheinhessen-Nahe
Mühlenstraße 51
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 372-1430
Fax: 0671 372-1674
Robert Gosenheimer
Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin & Leiter der Palliativstation/Onkologie
Hendrik Schaeffer
DESAIC, Facharzt Anästhesie, Palliativmedizin, Spezielle Intensivmedizin, Notfallmedizin
Dr. med. Laura Deubel
Fachärztin für Anästhesie, Palliativmedizin
Palliative-Care Fachkräfte
Sabrina Kron
Pflegerische Leitung & Palliative-Care Fachkraft
Palliativstützpunkt Rheinhessen-Nahe
Mühlenstraße 51
55543 Bad Kreuznach
Tel.: 0671 372-1430
Fax: 0671 372-1674
Yasmin Haag
stellv. Pflegerische Leitung & Palliative-Care Fachkraft
Svenja Damm
Palliative-Care Fachkraft
Constanze Klein
Palliative-Care Fachkraft
Anja Fiedler
Palliative-Care Fachkraft
Ines Schmidberger
Palliative-Care Fachkraft
Elke Jaeger-Schmidt
Palliative-Care Fachkraft
Tanja Susenburger mit Palli Dog Erna
Palliative-Care Fachkraft
Melanie Müller
Palliative Care Pflegekraft
Cornelia Stocker
Palliative Care Pflegekraft
Claudia Bünning
Palliative Care Pflegekraft
Verwaltung
Yvonne Böhm
Verwaltung
Sylvia Ciaramella
Verwaltung
Mandy Conley
Verwaltung
Klaudia Muth
Verwaltung
Kooperationspartner
Voraussetzungen
Alle Bürgerinnen und Bürger haben nach dem Gesetz Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu Hause oder im Pflegeheim. Voraussetzung dafür ist die Verordnung durch eine niedergelassene Ärztin oder einen Klinikarzt. Die Verordnung ist zeitlich begrenzt und wird durch die Krankenkassen überprüft.
Die Kosten für die SAPV tragen nach Genehmigung die gesetzlichen Krankenkassen. Für privatversicherte Patientinnen und Patienten klären wir die Kostenübernahme vor oder während der Betreuung.
Es ist für alle an der Versorgung Beteiligten und Angehörige sehr hilfreich, wenn Sie die Dinge so regeln, dass Ihre Interessen jederzeit wahrgenommen und vertreten werden können. Dazu finden Sie wichtige Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder zur Patientenverfügung im Download-Bereich.
Tel.: 0671 / 372-1430
Fax: 0671/372-1674
Mail: sapv@kreuznacherdiakonie.de