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Unser SAPV-Team ergänzt Sie als Haus-, Fach- oder Klinikarzt/-ärztin immer dann, wenn die Versorgung besonders aufwändig wird und auf Wunsch der Patientin/des Patienten eine (erneute) Klinikeinweisung vermieden werden soll.
Damit unser Team tätig werden kann, benötigen wir eine Verordnung der SAPV-Leistung als Beratung, Koordination oder Teilversorgung mit dem Muster 63
Im Bereich "Service" --> "SAPV Infos für Ärztinnen und Ärzte" können Sie sich das Muster 63 sowie Hilfen und Anleitungen zum Ausfüllen der Verordnung herunterladen.
Für die Verordnung selbst erhalten Sie eine Pauschale (Erstverordnung Kostenpauschale 01425, Folgeverordnung Kostenpauschale 01426). Für die SAPV können Sie einen beliebigen Zeitraum wählen (Ausnahme Klinikärzte/-innen: maximal 7 Tage), in der Regel sollte dieser mindestens 3 Wochen betragen. Die Notwendigkeit einer SAPV-Versorgung wird regelhaft durch den MD geprüft.
Postadresse:
Mühlenstr. 39, 55543 Bad Kreuznach
Tel. (0671) 372-1430
Fax (0671) 372-1674
Besucheradresse:
Gesundheitszentrum Nahe
Bruder Jakobus Haus, 2. OG
Mühlenstr. 51, 55543 Bad Kreuznach
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 8 - 16 Uhr; Fr.: 8 - 12 Uhr
Parkhausadresse (Navigationssysteme):
Mühlenstr. 41, 55543 Bad Kreuznach
> INFOBROSCHÜRE VERORDNUNG SAPV (Muster 63)
Leitfaden für Haus- & Klinikärzte
Verordnung SAPV (Muster 63)
Broschüre für pflegende Angehörige