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Sie leiden an einer fortschreitenden, unheilbaren Erkrankung und haben schwer zu lindernde Beschwerden wie z.B. starke Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Erbrechen? Diese Beschwerden bedürfen einer speziellen palliativmedizinischen und/oder palliativpflegerischen Versorgung.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben nach dem Gesetz Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu Hause oder im Pflegeheim. Voraussetzung dafür ist die Verordnung durch eine/n niedergelassene/n Arzt/Ärztin oder Klinikarzt/-ärztin. Die Verordnung ist zeitlich begrenzt und wird durch die Krankenkassen überprüft.
Die Kosten für die SAPV tragen nach Genehmigung die gesetzlichen Krankenkassen. Für privatversicherte Patientinnen und Patienten klären wir die Kostenübernahme vor oder während der Betreuung.
Es ist für alle an der Versorgung Beteiligten und Angehörige sehr hilfreich, wenn Sie die Dinge so regeln, dass Ihre Interessen jederzeit wahrgenommen und vertreten werden können. Dazu finden Sie wichtige Informationen zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder zur Patientenverfügung im Bereich "Service" --> "Infos zur Vorsorge"
Postadresse:
Mühlenstr. 39, 55543 Bad Kreuznach
Tel. (0671) 372-1430
Fax (0671) 372-1674
Besucheradresse:
Gesundheitszentrum Nahe
Bruder Jakobus Haus, 2. OG
Mühlenstr. 51, 55543 Bad Kreuznach
Bürozeiten:
Mo. - Do.: 8 - 16 Uhr; Fr.: 8 - 12 Uhr
Parkhausadresse (Navigationssysteme):
Mühlenstr. 41, 55543 Bad Kreuznach
> INFOBROSCHÜRE VERORDNUNG SAPV (Muster 63)
Leitfaden für Haus- & Klinikärzte
Verordnung SAPV (Muster 63)
Broschüre für pflegende Angehörige