Durch die Vernetzung aller beteiligten Hilfsangebote und die Einbindung der spezialisierten Fachkräfte im SAPV-Team kann die weitere Versorgung im häuslichen Umfeld ermöglicht werden.

Unser multiprofessionelles Team ist Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten, für Angehörige, Ärztinnen und Ärzte und alle am Begleitprozess beteiligten Menschen.


Informationen für

Infos für Haus- und Fachärzte / -Ärztinnen

Unser SAPV-Team ergänzt Sie als Haus -, Fach- oder Klinikarzt/-ärztin immer dann, wenn die Versorgung besonders aufwändig wird und auf Wunsch der Patientin/des Patienten eine Klinikeinweisung vermieden werden soll.

Für die Verordnung selbst erhalten Sie eine Pauschale (Erstverordnung Kostenpauschale 01425, Folgeverordnung Kostenpauschale 014 26).

Für die SAPV können Sie einen beliebigen Zeitraum wählen (Ausnahme Klinikärzte/-innen: maximal sieben Tage), in der Regel sollte dieser mindestens drei Wochen betragen. Die Notwendigkeit einer SAPV Versorgung wird regelhaft durch den Medizinischen Dienst geprüft.

Damit unser Team tätig werden kann, benötigen wir eine Verordnung der SAPV Leistung als Beratung, Koordination oder Teilversorgung mit dem Muster 63.

Infos für Patient/-innen und Angehörige

Was ist eine Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung?

Füllen Sie hier die Patientenverfügung aus.

Infos für Fachdienste

Sie versorgen als ambulanter Pflegedienst oder als stationäre Pflegeeinrichtung Patientinnen und Patienten mit unheilbaren und fortschreitenden Erkrankungen? Dabei kann Sie unser SAPV-Team unterstützen: