Durch die Vernetzung aller beteiligten Hilfsangebote und die Einbindung der spezialisierten Fachkräfte im SAPV-Team kann die weitere Versorgung im häuslichen Umfeld ermöglicht werden.
Unser multiprofessionelles Team ist Ansprechpartner für Patientinnen und Patienten, für Angehörige, Ärztinnen und Ärzte und alle am Begleitprozess beteiligten Menschen.
Informationen für
Infos für Haus- und Fachärzte / -Ärztinnen
Unser SAPV-Team ergänzt Sie als Haus -, Fach- oder Klinikarzt/-ärztin immer dann, wenn die Versorgung besonders aufwändig wird und auf Wunsch der Patientin/des Patienten eine Klinikeinweisung vermieden werden soll.
- Wir ergänzen Ihre Betreuung in besonders zeitintensiven Krankheitsphasen und Krisen
- Wir übernehmen nach Absprache mit Ihnen die Behandlung von belastenden und schwer einstellbaren Symptomen, die eine engmaschige Therapieanpassung erfordern
- Wir führen entlastende Punktionen (z.B. Pleuraergüsse , Aszites) in häuslicher Umgebung durch
- Wir können durch den Einsatz von Medikamentenpumpen unmittelbar eine kontinuierliche parenterale Gabe von Medikamenten sicher stellen
- Wir unterstützen Patient/-innen und Angehörige bei der Krankheitsbewältigung und Gestaltung der letzten Lebenszeit
- Wir können alle palliativmedizinisch relevanten Medikamente und Hilfsmittel verordnen
- Wir bieten Ihnen eine zweite Meinung gerade bei Fragen der Therapiezielklärung
- Wir entlasten Sie zeitlich durch eine 24 Stunden Rufbereitschaft (bei Teilversorgung)
Für die Verordnung selbst erhalten Sie eine Pauschale (Erstverordnung Kostenpauschale 01425, Folgeverordnung Kostenpauschale 014 26).
Für die SAPV können Sie einen beliebigen Zeitraum wählen (Ausnahme Klinikärzte/-innen: maximal sieben Tage), in der Regel sollte dieser mindestens drei Wochen betragen. Die Notwendigkeit einer SAPV Versorgung wird regelhaft durch den Medizinischen Dienst geprüft.
Damit unser Team tätig werden kann, benötigen wir eine Verordnung der SAPV Leistung als Beratung, Koordination oder Teilversorgung mit dem Muster 63.
Infos für Patient/-innen und Angehörige
- Wir behandeln belastende Symptome wie Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit
- Wir unterstützen in schwierigen familiären und sozialen Situationen
- Wir bieten Hilfe bei schwierigen Fragen zu Pflege, Umgang mit der schweren Erkrankung, Sterben und Tod
- Wir begleiten und unterstützen Sie, auch in Krisensituationen
- Wir unterstützen Sie in organisatorischen Fragen im Kontakt mit Kranken-/ Pflegekassen und Behörden
- Wir beraten und organisieren Pflegehilfsmittel und Medikamente
- Wir geben Anleitung bei der häuslichen Versorgung (Patientenlagerung, Mundpflege, etc.)
- Wir geben Ihnen Sicherheit durch unsere 24h-Rufbereitschaft
- Wir kümmern uns um eine gute Zusammenarbeit aller beteiligten Netzwerkpartner/-innen (Hausarzt/Hausärztin, Pflegeteam, Therapeuten/-innen Hospizbegleiter/innen)
Was ist eine Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung?
- Mit der Vorsorgevollmacht kann man einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall übertragen, dass man die Fähigkeit selbst zu entscheiden einbüßt. Der/Die Bevollmächtigte kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zur Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht so ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit.
- Mit der Betreuungsverfügung kann man schon im voraus festlegen, wen das Gericht als Betreuer*in bestellen soll, wenn es ohne rechtliche Betreuung nicht mehr weitergeht. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer*in in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den/die Betreuer*in, etwa welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird.
- In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden. Wer nicht möchte, dass andere über die medizinische Behandlung entscheiden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, kann durch Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht oder nicht gewünscht sind. Dank einer fraktionsübergreifend unterstützten Initiative ist die Patientenverfügung seit September 2009 gesetzlich verankert.
- (Quelle: www.bmj.de)
Füllen Sie hier die Patientenverfügung aus.
Infos für Fachdienste
Sie versorgen als ambulanter Pflegedienst oder als stationäre Pflegeeinrichtung Patientinnen und Patienten mit unheilbaren und fortschreitenden Erkrankungen? Dabei kann Sie unser SAPV-Team unterstützen:
- Wir bieten eine enge Zusammenarbeit bei besonders aufwändiger Versorgung von Palliativpatientinnen/-patienten im häuslichen Umfeld, um eine Klinikeinweisung zu vermeiden
- Wir stärken Ihre Handlungsfähigkeit durch Absprachen, Anordnungen und Notfallpläne
- Wir übernehmen nach Absprache mit dem/der Hausarzt/-ärztin die Behandlung von belastenden und schwer einstellbaren Symptomen, die eine engmaschige Therapieanpassung erfordern
- Wir verordnen alle palliativmedizinisch relevanten Medikamente, Hilfsmittel und Physiotherapie selbst
- Wir führen entlastende Punktionen (z.B. Pleuraergüsse, Aszites) in häuslicher Umgebung durch
- Wir können unmittelbar eine kontinuierliche parenterale Gabe von Medikamenten sicherstellen durch den Einsatz von Pumpen
- Wir fördern die Zusammenarbeit und Kommunikation im interdisziplinären Team von Hausärzten/-innen, Pflegeteam, SAPV-Team, Therapeuten/-innen und Hospizbegleiter/-innen
- Wir unterstützen Sie bei ethischen Problemen, z.B. im Rahmen von Therapiezielklärung
- Wir beraten Sie in allen Fragen der palliativen Versorgung
