Hier finden Sie die Ausgaben unserer Trägerzeitung "pax et bonum".
Sie kennen das sicher. Es gibt gewisse Dinge, die kann man wunderbar ausblenden: die nächste Steuererklärung, den längst fälligen Hausputz oder die anstehende Vorsorgeuntersuchung. Bei vielen dieser Themen ist das auch nicht weiter schlimm, denn sie sind nicht existenziell. Andere wiederum wären es – aber auch mit ihnen beschäftigen wir uns nur sehr ungern. Gemeint sind Vorsorgemöglichkeiten, die das Ende unseres Lebens betreffen.
Rund jede/r vierte Deutsche hat mittlerweile eine Patientenverfügung. Die Verbindlichkeit der dort festgelegten Wünsche wurde vom Gesetzgeber seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Patientenverfügung (§§ 1901-1904 BGB) am 1. September 2009 deutlich gestärkt. Allerdings trifft dies nur zu, wenn genau die Situation eintritt, die ich in meiner Verfügung beschrieben habe. Wer von uns kann aber schon heute vorhersehen, in welcher Situation er sich in 10, 20 oder noch mehr Jahren befindet? Wir kennen die Umstände unseres Sterbens nicht und das ist auch gut so. Deshalb kommt dem Begriff des „mutmaßlichen Willens“ in diesem Zusammenhang große Bedeutung zu. Wer aber ist in der Lage, diesen Willen zu ermitteln?
Schon dieses kurze Vorwort macht deutlich, welch komplexem Thema wir uns in dieser Ausgabe der „Pax et Bonum“ widmen wollen. Wir stellen die Unterschiede zwischen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht dar und beleuchten Fragen, die im Umfeld dieser Verfügungen auftreten können. Abschließend werden wir das sicher nicht schaffen, denn dazu sind die möglichen Situationen viel zu individuell. Wir hoffen aber, etwas „Licht ins Dunkel“ zu bringen und Ihnen einige wertvolle Hinweise geben zu können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine interessante Lektüre.
Ihre Alexandra Markus